HAUSORDNUNG DER KITA „UNTER`M REGENBOGEN“ Stand 3/2021
Die Hausordnung ist fester Bestandteil unserer Einrichtung und dient der Sicherheit aller Kinder. Mit der Information und der Unterschrift verpflichten sich Mitarbeiter und Eltern zur Einhaltung der Hausordnung.
- Der Besuch der Kita erfolgt nach Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung – Gemeinde Elz. Die Satzung und die Gebührenberechnung der Gemeinde Elz sind für die Personensorgeberechtigten verbindlich.
- Das Haus- und Weisungsrecht hat die Leitung der Kita, bzw. der Träger.
- Unsere Einrichtung ist Montag-Donnerstag von 7.00 Uhr – 16.30 Uhr geöffnet und Freitag von 7.00 Uhr – 15.00 Uhr. Die Verweildauer eines Kindes richtet sich nach der vertraglich abgeschlossenen täglichen Betreuungszeit. Das Kind ist bis 9.00 Uhr in die Kita zu bringen, weil es die Zeit zum Spielen und Lernen mit den anderen Kindern braucht.
- Die Schließtage entnehmen Sie bitte der Regenbogenpost und Homepage.
- In unserer Kita wird eine Verpflegung für die Ganztagskinder angeboten. Für die Qualität und das Angebot ist der Lieferant der Speisen verantwortlich. Der aktuelle Speiseplan hängt aus. Für die Anmeldung ist das Ausfüllen eines Formulars notwendig, welches termingerecht im Büro abgegeben werden muss.
- Soll ein Kind wegen Erkrankung oder Fernbleiben von der Einrichtung nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen, muss in der Tageseinrichtung bis spätestens 09.00 Uhr eine Abmeldung erfolgen.
- Ein krankes Kind gehört nicht in die Kita, sondern in die Obhut vertrauter Personen. Bei offensichtlichem Unwohlsein, Fieber, oder eine andere Erkrankung/Verletzung werden die Eltern durch die Erzieherin/Erzieher aufgefordert, ihr Kind aus der Kita abzuholen. Die Sorgeberechtigten müssen erreichbar sein. Bei fieberhaften Erkrankungen, Durchfall/Erbrechen muss das Kind 48 Std. symptomfrei sein, bevor es die Kita wieder besucht.
- Das Personal der Kindertagesstätte ist angehalten, den Kindern grundsätzlich keine Medikamente zu verabreichen. Ausnahmen sind zugelassen für chronisch Kranke, Allergiker und Notfallkinder (z.B. Fieberkrampf, Epilepsie). In diesem Fall ist es erforderlich, einen in der Kita hinterlegten Notfallplan auszufüllen und von den Eltern und dem behandelnden Arzt unterschreiben zu lassen. Kindern keine Medikamente (z.B. Salben, Globuli) in der Tasche mitgeben.
- Sämtliche Änderungen (Anschriften, Telefonnummer) müssen unverzüglich und in schriftlicher Form angezeigt werden, damit die Eltern im Falle eines Unfalls erreicht werden können.
- Wichtige Mitteilungen befinden sich an den Informationstafeln im Flur, für deren Studium jeder selbst verantwortlich ist.
- Fotos und Videos der Kinder aus dem Kita Alltag werden nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten veröffentlicht. Diese gilt bis auf Widerruf für die gesamte Kindergartenzeit. Eine Veröffentlichung durch Dritte ist nicht gestattet. Telefonieren, filmen und fotografieren mit dem Handy ist im Haus und auf dem gesamten Gelände verboten.
- Im Interesse der Sicherheit der Kinder, achten Sie bitte darauf, beim Betreten und Verlassen der Einrichtung die Türen zu schließen.
- Die Kinder brauchen strapazierfähige und kitataugliche Kleidung, die sie entweder tragen oder mitbringen. Sie sollte der Witterung entsprechen und die Kinder sollten sie möglichst selbstständig an- und ausziehen können. Für Flecken, Verlust und Schäden der Kleidung kann keine Haftung übernommen werden. Kleidung bitte mit Namen versehen. Auf Kleidung mit Kordeln oder Schnüren im Hals/Kopfbereich ist zu verzichten.
- Im Sommer werden die Eltern aufgefordert, für den Sonnenschutz und eine Kopfbedeckung ihres Kindes selbst zu sorgen. Bitte cremen Sie Ihr Kind zuhause mit Sonnenschutz ein. Tageskinder cremen wir nach. Dafür bitte Creme mit Namen versehen mitbringen.
- Für mitgebrachtes Spielzeug sind ausschließlich die Sorgeberechtigten verantwortlich. Die Kita haftet nicht für Schäden oder Verlust dieser Gegenstände. Dies gilt auch für abgestellte Kinderwagen oder Buggies.
- Die Verantwortung der Erzieherinnen für das Kind beginnt und endet mit der persönlichen Übergabe an die Erzieher bzw. Sorgeberechtigten. Begleitende Geschwisterkinder und Freunde unterliegen der Aufsichtspflicht der Sorgeberechtigten. Die Übergabe eines Kindes an andere Personen (z.B., nach telefonischer Ankündigung), erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht. Dies gilt auch für die Abholung durch ältere Geschwisterkinder, ab 12 Jahren.
- Bei Festen und Aktionen innerhalb und außerhalb der Kita, bei denen die Sorgeberechtigten anwesend sind, obliegt die Aufsicht für das Kind bei den Eltern.
- Erste Hilfe Kästen, Feuerlöscher, Notausgangsplan befinden sich im Flur.
- In der Kita und auf dem gesamten Kita Gelände herrscht absolutes Rauchverbot!
- Für Hinweise und Ratschläge sind wir dankbar. Sie haben die Möglichkeit ein Formular auszufüllen und in den entsprechenden Briefkasten, rechts neben der Bürotür, zu werfen.
- Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreuungsvertrag, seitens der Kita, gekündigt werden.